Umwidmung

Umwidmung

In der heutigen Zeit werden neue Arzneistoffe häufig nur für einen engen Behandlungs-begriff zugelassen. Dennoch kann sich herausstellen, dass diese Wirkstoffe auch bei anderen Erkrankungen Wirkung zeigt. Dann wird der Tierarzt dieses Präparat „umwidmen“ und dies, nach einer eindeutigen Erläuterung sowohl dem Besitzer gegenüber wie auch der Dokumentation in den Krankenunterlagen, zum Einsatz bringen.

Gleichfalls müssen Tierärzte, wenn ein Wirkstoff nicht in einer für Tiere zugelassenen Arzneimittelform erhältlich ist, eine Umwidmung vornehmen.

Insgesamt sind immer die einschlägigen Vorschriften der Arzneigesetzgebung einzuhalten, Eine sorgfältige Dokumentation ist unumgänglich durchzuführen, die zum Einsatz für das Krankheitsbild geführt hat.